In einer für zahllose BAG-Verträge mit Juniorpartnern nachteiligen Entscheidung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 23.11.2016; Az.: L 5 R 1176/15) die Anforderungen an Gesellschaftsverträge mit sogenannten Juniorpartnern weiter verschärft.