Die Ausübung der Zahnheilkunde kann auch durch Zahnheilkundegesellschaften, etwa Zahnheilkunde-GmbHs, erfolgen. Die Gründer versprechen sich davon Größenvorteile und Verbundeffekte und nicht zuletzt die „gezielte Hereinnahme von Fremdkapital“. Neben diversen, vormals noch nicht voraussehbaren...