ZFA: Stiller Protest am 9. März
Im Vorfeld der am 8. April in Saarbrücken beginnenden neuen Tarifrunde für Zahnmedizinische Fachangestellte war eine Protestaktion in einer der tariflosen Regionen geplant.
Verbandspräsidentin Hannelore König erklärte dazu: „Unser Mitgefühl und unsere Solidarität gilt den Menschen in der Ukraine. Der brutale Angriffskrieg des russischen Präsidenten hat sie aus ihrem Alltag gerissen und unendliches Leid über sie gebracht. Sie müssen nicht nur den Verlust ihrer Wohnungen, den Tod von Soldatinnen und Soldaten, sondern auch von Nachbarn, Freunden, Verwandten und selbst von Kindern verarbeiten. Wir stehen an der Seite der Bevölkerung in der Ukraine. In dieser Zeit halten wir es nicht für angebracht, mit einer Protestaktion laut auf unsere Forderungen aufmerksam zu machen. Wir bitten die Zahnmedizinischen Fachangestellten stattdessen, an diesem Termin die Arbeitgeber*innen und Patient*innen verstärkt in den Praxen der tariflosen Regionen auf die fehlenden Tarifverträge hinzuweisen. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. stellt dafür auf seiner Website www.vmf-online.de/zfa-im-nebel Materialien zur Verfügung. Gleichzeitig bitten wir, dass uns die Zahnmedizinischen Fachangestellten ihre Protestbriefe für einen bundesweiten Tarifvertrag per Mail an aktion@vmf-online.de zusenden. Wir werden die Gespräche mit den Verantwortlichen in den Zahnärztekammern suchen und die Protestbriefe überbringen.“
Verhandelt wird der Vergütungstarifvertrag zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der AAZ, der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ) für die Bundesländer Hamburg, Hessen, Saarland und den Landesteil Westfalen-Lippe. Alle anderen Regionen gelten als tariflos. Der letzte bundesweite Vergütungstarifvertrag für ZFA datiert vom 1. Juli 1989. Der Druck ist groß, denn den Zahnmedizinischen Fachangestellten, den Fortgebildeten und Auszubildenden in diesem Beruf fehlt die notwendige Orientierung und Transparenz – nicht nur beim Gehalt, sondern auch bei den Rahmenbedingungen, wie Urlaub, 13. Gehalt, betriebliche Altersvorsorge.