Zehn Handlungsempfehlungen für Zahnärzte
„Nachdem die Bundesregierung uns Zahnärzte in der Coronakrise mit einer Liquiditätshilfe abgespeist hat, brauchen unsere Kolleginnen und Kollegen mehr denn je qualifizierte Hilfe in vielen betriebswirtschaftlich/unternehmerischen Bereichen. Die haben wir mit den bisherigen Unterstützerpaketen geliefert und die steckt jetzt aktuell und konzentriert in den zehn Handlungsempfehlungen“, sagt Dr. Reiner Zajitschek, Vorsitzender des FVDZ Bayern.
Die Handlungsempfehlungen befassen sich mit:
- Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Herabsetzung von Einkommenssteuervorauszahlungen
- Wann ist Kurzarbeit möglich und wie läuft sie ab?
- Was erfordert die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze?
- Was bedeutet die angekündigte Überbrückungshilfe?
- Was ist die Ausbildungsprämie?
- Corona-Sonderzahlung für Beschäftigte bis 1.500 Euro steuerfrei
- Doch kein Rettungsschirm – lediglich Liquiditätshilfe?
- Corona-Hygiene-Pauschale für Zahnarztpraxen
- 10 Tipps
Der 8-Seiter „10 Handlungsempfehlungen für Zahnarztpraxen“ liegt der aktuellen Ausgabe des BZBplus vom 1. Juli 2020 bei und geht an alle bayerischen Zahnarztpraxen. Außerdem als Beilage dabei: das erste „Mundauf“ des FVDZ Bayern, das fokussiert auf die Hygiene-Pauschale eingeht (Interview mit Kerstin Salhoff).
Die Handlungsempfehlungen wurde im Auftrag des FVDZ Bayern erarbeitet von den Kanzleien v. Düsterlho, Rothammer & Partner mbB Wirtschaftsprüfer – Steuerberater - Rechtsanwälte, Regensburg, und Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG mbB, Murnau, die in der Coronakrise im Auftrag des FVDZ Bayern Onlineseminare zu Kurzarbeit und betriebswirtschaftlich sowie steuer- und arbeitsrechtlichen Themen durchgeführt haben.