Ein Mann starb im Krankenhaus, seine 9.000 Euro teure Zahnprothese verschwand. Haben die Erben Anspruch auf Wertersatz? Mit dieser Frage musste sich jetzt die 7. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück beschäftigen (Az. 7 O 1610/18). In einer Pressemitteilung des OLG ist zu dem Fall zu lesen: „Manchmal sind persönliche Gegenstände unauffindbar. Dafür muss im Falle eines Verwahrvertrags grundsätzlich derjenige einstehen, der den Gegenstand verwahrt und dann verloren hat.“ Aber: Sind auch Erben berechtigt, im Falle des Verlusts den Wert des persönlichen Gegenstands ersetzt zu verlangen?