Zahngesundheit und Zahnvorsorge als elementaren Bestandteil der Pflege verankern
Wichtig für die Lebensqualität von Pflegebedürftigen sind sowohl deren allgemeiner
Gesundheitszustand als auch die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe. Die Mundgesundheit
spielt dabei eine wichtige Rolle. Der Erhalt der eigenen Zähne und der Kaufähigkeit bis ins
hohe Alter muss für alle pflegebedürftigen Menschen im Land möglich sein.
Durch eine wohnortnahe Versorgung und erfolgreiche Prophylaxe konnte die
Zahngesundheit der älteren Bevölkerungsgruppen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich
verbessert werden. Allerdings verschlechtert sich die Mundgesundheit dieser Menschen
häufig innerhalb kurzer Zeit, wenn sie aufgrund von Einschränkungen und abnehmender
Mobilität den Zahnarzt nicht mehr wie gewohnt aufsuchen können.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Liga der freien
Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. setzen sich daher gemeinsam für eine
feste Verankerung der zahnmedizinischen Versorgung in unseren Pflegestrukturen
ein. Eine enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure in
Gesundheit und Pflege ist für uns der Schlüssel für eine nachhaltige Verbesserung
der Zahngesundheit von pflegebedürftigen Menschen.
Seit 2014 haben Zahnärztinnen und Zahnärzte die Möglichkeit, Kooperationsverträge mit
stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Durch die aktuelle Gesetzgebung sind
Pflegeeinrichtungen verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen zu treffen und die
Kassenzahnärztliche Vereinigung ist gefordert, bei Anfragen kooperationsbereite Zahnärzte
zu vermitteln. In den vergangenen Jahren wurden bereits zahlreiche solcher
Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Die Anzahl der Verträge steigt wöchentlich,
bereits ein Drittel der Pflegeeinrichtungen verfügt über einen festen Kooperationszahnarzt.
Ziel der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und der Liga der freien
Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. ist es, die stationären Pflegeeinrichtungen
sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte beim Abschluss von Kooperationsverträgen zu
unterstützen und somit zu einer flächendeckenden Versorgung der Pflegebedürftigen
beizutragen. Menschen in Baden-Württemberg, die sich in stationärer oder häuslicher Pflege
befinden, sollen regelmäßig von der Betreuung durch einen Zahnarzt profitieren können. In
der häuslichen Pflege sind Kooperationsverträge nicht erforderlich.