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Zahnarztpraxis: Infektionsschutz auf höchstem Niveau

Bild: Bigstockphoto / Okrasyuk / rawpixel.com

Rund 65.000,- € pro Praxis und Jahr

| Zu einem auf den ersten Blick unglaublichen Ergebnis kommt die jüngste aufwendige Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ). Nach den Berechnungen des wissenschaftlichen Forschungsinstitutes sind seit 1996 die jährlichen Gesamthygienekosten einer zahnärztlichen Einzelpraxis von rund 28.000 Euro auf durchschnittlich 65.000 Euro im Jahr 2016 gestiegen.

Prof. Dr. A. Rainer Jordan, Wissenschaftlicher Direktor des IDZ erläutert: „Wir haben am IDZ Vorgängerstudien gemacht, vor zehn Jahren sind zwei Drittel der Hygienekosten auf Materialien und Geräte gefallen und ein Drittel auf Personalkosten. Dieses Verhältnis hat sich in den letzten drei Studien total umgekehrt. Der Anstieg der Personalkosten ist ein kontinuierlicher Trend seit 1998“.

Durchschnittlich waren die Praxismitarbeiterinnen am Tag eine volle Stunde (Median) vor allem mit dem Beladen und Entladen des Reinigungs- und Desinfektionsgeräts sowie mit der anschließenden Prüfung und Nachbereitung der so aufbereiteten Instrumente beschäftigt. Mit der Vor- und Nachbereitung der einzelnen Behandlungen verbrachten die Zahnmedizinischen Fachangestellten im Durchschnitt gute anderthalb Stunden (Median) täglich, stellt die Studie weiter fest.

Der Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN), Henner Bunke D.M.D./Univ. of Florida, unterstreicht diese Feststellungen: „In einer Zahnarztpraxis ist man auch zu Pandemiezeiten mindestens so sicher vor Infektionen wie bei einer ambulanten ärztlichen Operation bei vergleichbar hohen Kosten“. Dieser Aufwand sei ein weiterer Beleg dafür, dass eine Infektionsgefährdung gerade in Zahnarztpraxen – und insbesondere auch in Corona-Zeiten – nahezu ausgeschlossen ist.

Die Tatsache, dass der Aufwand für Hygiene und die damit verbundenen Kosten gerade in Pandemiezeiten extrem hoch sind, nimmt der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Dr. Thomas Nels, zum Anlass, einen Hygienezuschlag durch den Bewertungsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu initiieren. Denn im Gegensatz zu Ärzten und Psychotherapeuten sind Zahnärzte vom Zugang zu den Mitteln des finanziellen Rettungsschirmes aus unverständlichen Gründen bewusst ausgeschlossen worden.

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