Zahnärztliche Behandlungen wieder uneingeschränkt möglich
Hintergrund ist die Tatsache, dass gerade in zahnärztlichen Praxen seit Jahrzehnten zur täglichen Routine ein Maximum an Hygienemaßnahmen gehört, die in strengen Hygienerichtlinien festgelegt sind und ständig überprüft werden.
Seit jeher behandeln Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Patienten mit entsprechender Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhen, Mund-Nasen-Masken, Augenschutz und unter effizienter Absaugtechnik; denn auch vor und nach „Corona“ gab und gibt es Keime, vor denen das Behandlungsteam selbst und nicht zuletzt die Patienten geschützt werden müssen.
Daher muss niemand aus Gründen einer Infektionsgefährdung Befürchtungen vor einer zahnärztlichen Behandlung haben; denn auch Abstandsregelungen in Wartezimmern und Bestellsysteme tragen zusätzlich zur Sicherheit der Patienten bei.
Darüber hinaus gilt, dass sich auch durch das Hinausschieben normaler Kontrolluntersuchungen ein größerer und vermeidbarer Behandlungsbedarf entwickeln kann.
Alles in allem gibt es also genügend Gründe für die Rückkehr zur normalen Behandlungspraxis.