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Zahnarztbesuche weiterhin sicher

Bild: © proDente e.V.

Zahnärztekammer Berlin widerspricht WHO-Empfehlung

| Die aktuell in der Presse veröffentlichte WHO-Empfehlung, von nicht dringenden Zahnbehandlungen abzusehen, um „einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vorzubeugen“, bis die Übertragungsrate von Covid-19 „ausreichend“ gesunken sei, trifft nicht für Zahnarztpraxen in Deutschland zu: „Wie die Bundeszahnärztekammer bereits in ihrer Pressemeldung richtig relativiert und differenziert hat, gilt diese Empfehlung nicht für alle Länder“, so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der Zahnärztekammer Berlin.

Im Vergleich zu anderen Ländern wie Brasilien, den USA oder afrikanischen Staaten sei die Infektionsrate in Deutschland immer noch niedrig. Untersuchungen aus Wuhan (China), Italien, Südkorea und auch aus Deutschland belegen zudem, dass bei korrekter Standard-Schutzausrüstung kein erhöhtes Infektionsrisiko in Zahnarztpraxen bestehe. „Aufgrund des hohen Hygienestandards in unseren Praxen sind Zahnarztbesuche weiterhin möglich. Zahnarzttermine sollten wegen der Bedeutung der Mundgesundheit für die Allgemeingesundheit unbedingt wahrgenommen und nicht verschoben werden.“ Heegewaldt appelliert an die Patientinnen und Patienten, sich nicht durch diese pauschale, nicht länderspezifische Empfehlung zu Lasten der Mundgesundheit verunsichern zu lassen. „Die Hygienemaßnahmen in unseren Praxen sind jederzeit so, dass Patientinnen und Patienten sowie unser zahnmedizinisches Fachpersonal und wir Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst gut geschützt sind. Die strengen Vorgaben für Zahnarztpraxen sind auf hohem Niveau standardisiert und gewährleisten den größtmöglichen Schutz in unseren Praxen“, betont Heegewaldt.

Der Kammerpräsident empfiehlt Patientinnen und Patienten, sich weiterhin mit ihren Fragen direkt an ihre Zahnärztin oder ihren Zahnarzt zu wenden, um gemeinsam eine individuelle Lösung zu finden. Zwingend erforderlich sei dies insbesondere bei Patientinnen und Patienten, die bereits Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder Halsschmerzen haben oder positiv auf den Coronavirus getestet wurden. Unter diesen Voraussetzungen sollte der Patient die Praxisräume auch bei einem akuten Notfall nicht betreten und das weitere Vorgehen mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zuvor persönlich telefonisch besprechen.

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