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Zahnarzt gewinnt vor Gericht dank guter Praxisdokumentation

Bildquelle: Bigstockphoto / edwardolive

Ein 49-Jähriger hatte die Rechnung über private Zusatzleistungen eines Bad Iburger Zahnarztes nicht beglichen. Neben dem bereits verlorenen Zivilprozesses war er vom Amtsgericht Bad Iburg wegen Betrugs angeklagt und verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück wies nun die Berufung gegen letzteres Urteil zurück.