Zahnärztliche Vorsorge für die Kleinsten wird endlich möglich
„Wir sind froh, dass diese Präventionslücke endlich geschlossen wird“, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. „Deutschlandweit sind etwa 15 Prozent der unter dreijährigen Kinder von Karies betroffen, besonders Kinder aus Familien in sozial schwierigen Lebenslagen leiden zu oft unter frühkindlicher Karies, auch Nuckelflaschenkaries genannt. Wir Zahnärzte haben schon vor Jahren ein wissenschaftliches Konzept vorgelegt, wie man dies effektiv angehen könnte. Ein wesentlicher Baustein waren die Frühuntersuchungen vom ersten Zahn an. Ab dem Sommer dürfen endlich Eltern mit ihren Kleinkindern die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen.“
Das ärztliche Kinderuntersuchungsheft wurde bereits letztes Jahr im Sinne zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen umgestaltet, unter anderem sind im „Gelben Heft“ nun Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt für die Altersgruppe vom 6. bis 64. Lebensmonat enthalten. Die heute beschlossene Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenversicherungen ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Mundgesundheit von Kleinkindern: Bis zum vollendeten 33. Lebensmonat sind drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen, inklusive eingehender Untersuchung, Beratung der Eltern und Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Ferner haben Kleinkinder einen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal im Halbjahr. So soll frühkindlicher Karies vorgebeugt werden.
Ursachen für die frühkindliche Karies sind übermäßiges Trinken von zucker- und säurehaltigen Getränken, z.B. aus Saugerflaschen in Kombination mit unzureichender Mundhygiene im frühen Kindesalter.
Die Häufigkeit der Milchzahnkaries liegt bei 10 bis 15 Prozent, in sozialen Brennpunkten steigen die Prävalenzen bis auf etwa 40 Prozent.