Zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Fokus
Einsatz für die Zahngesundheit von Menschen mit Behinderungen
Die Zahngesundheit von Menschen mit Behinderungen ist Studien zufolge deutlich schlechter als im Bevölkerungsdurchschnitt. In Baden-Württemberg haben KZV BW und AOK BW sich deshalb bereits vor Jahren unter Federführung von Dr. Maier und Dr. Hermann dieses Themas angenommen und 2007 erste zusätzliche Leistungen für Versicherte in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen vereinbart. Der Leistungsumfang wurde seither mehrfach erweitert und mit Zustimmung des Sozialministeriums an neue Entwicklungen und Erkenntnisse bei der zahnärztlichen Vorsorge für diesen Personenkreis angepasst. Baden-Württemberg ist somit auch einmal mehr Vorreiter auf dem Weg zur Verbesserung der Mundgesundheit der Bevölkerung. Denn erst seit dem 1. Juli 2018 haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen Anspruch auf spezielle präventive Leistungen der Krankenversicherung (§ 22a SGB V). Die zwischen KZV BW und AOK Baden-Württemberg vereinbarten Leistungen für Versicherte in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen gehen weiterhin über diesen gesetzlichen Anspruch sinnvoll hinaus.
Auf der Basis von § 22a können Zahnärzte Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen nicht nur kurativ, sondern auch präventiv behandeln. Erstmals haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen seither einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. § 22a schließt mit der Formulierung 'Menschen mit Pflegegrad' ausdrücklich Menschen mit Behinderungen ein. Anspruch auf diese Maßnahmen haben somit alle gesetzlich Versicherten, die einen Pflegegrad nach § 15 SGB XI besitzen oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten. Außerdem werden Wohneinrichtungen Pflegeheimen gleichgestellt.
Vertragspartnerschaft
„Die Vereinbarung von Präventionsleistungen war ein wichtiger Schritt, um die zahnmedizinische Betreuung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern“, betont Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV BW weiter. „Hier zeigt sich besonders, wie die gewachsene Vertragspartnerschaft zwischen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten und der AOK Baden-Württemberg wirklich spürbare Verbesserungen für die Menschen im Land bringt“, ergänzt der Vorstandsvorsitzende der AOK BW Dr. Hermann.
Lucha: „Versorgungsstrukturen im Land sind vorbildlich.“
„Die grundsätzliche Verankerung entsprechender Leistungen im SGB V und im GKV-Leistungskatalog seit 2018 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dass in Baden-Württemberg darüber hinaus seit Jahren zusätzliche Leistungen zur Verfügung gestellt werden zeigt, dass Baden-Württemberg in der zahnärztlichen Versorgung hervorragend aufgestellt ist“, so Minister Manne Lucha und betont damit die Notwendigkeit, dass regionale Handlungsmöglichkeiten unter den Akteuren im Gesundheitswesen eine wesentliche Grundlage für die gute Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sind. „Die Versorgungsstrukturen im Land sind vorbildlich, gerade weil die Partner vor Ort die Bedarfe kennen, Verantwortung übernehmen und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Lösungen schaffen.“ Umso mehr gelte es jedoch, gerade die Zielgruppen in den Blick zu nehmen, bei denen es hinsichtlich der Zahngesundheit Nachholbedarf gibt. „Eine nachhaltige Verbesserung der Mundgesundheit und damit auch der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen ist unser erklärtes Ziel“, so Lucha weiter.
Praxiskonzept „Inklusive zahnärztliche Betreuung“
Dr. Elsäßer als Pionier der Behindertenzahnheilkunde und führendes Mitglied in verschiedenen Fachgremien auf Landes- und Bundesebene stellte heute seine Praxis für den Praxisbesuch zur Verfügung und ermöglichte so Einblicke in konkrete Behandlungssituationen unter Einbeziehung von Betreuungspersonen. Dazu erläuterte er das Praxiskonzept und gab dem Minister konkrete Wünsche mit auf den Weg, um die Versorgung dieser besonderen Zielgruppe weiter zu verbessern.
Die vor über 20 Jahren gegründete Praxis verfolge das Prinzip der inklusiven zahnärztlichen Betreuung: „Uns geht es darum, in der zahnärztlichen Betreuung keine Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderung in jedem Alter zu machen“, erläuterte Dr. Elsäßer.
Die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung sei jedoch besonders anspruchsvoll und die Behandlung zeitintensiver, so Dr. Elsäßer weiter. Gleichzeitig bemessen sich abgesehen von den neuen Leistungen die sonstigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung am Aufwand für Patienten ohne Behinderung. Hier müsse im Sinne einer guten Versorgung von Menschen mit Behinderungen nachgesteuert werden.
Dr. Maier: Höchste Qualität in der zahnmedizinischen Versorgung für alle Bevölkerungsgruppen
Dr. Ute Maier ergänzte, die Verantwortlichen im Gesundheitswesen wie in der Politik müssten am Ball bleiben, um flächendeckend eine optimale zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrer individuellen Lebenssituation sicherzustellen. „Das betrifft nicht zuletzt die Betreuung in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Hier sind bislang noch keine Kooperationsverträge mit Vertragszahnärzten möglich, wie sie im Bereich der stationären Pflege seit einigen Jahren erfolgreich abgeschlossen und umgesetzt werden.“