Was ist bei der Abrechnung von Spikes zu beachten? Gibt es eine BEMA-Leistung, die hier verwendet werden kann? Ist eine Leistung aus dem BEL II für die Herstellung eines Spikes ansetzbar? Oder können hier nur Privatleistungen, sowohl in der zahnmedizinischen, als auch in der zahntechnischen Abrechnung berechnet werden?