Wichtiger denn je für die Zahnarztpraxen: Die BDIZ EDI-Tabelle 2021
Seit 2013 veröffentlicht der Verband jährlich die BDIZ EDI-Tabelle. Doch nie war es so wertvoll wie heute zu wissen, ob die Vergütung ausreicht, um aus betriebswirtschaftlicher Sicht im grünen Bereich zu arbeiten. Dazu sagt Christian Berger, Initiator der BDIZ EDI-Tabelle: „Die Schere zwischen steigenden Kosten in den Praxen und stagnierendem Honorar für Leistungen der GOZ geht immer weiter auseinander. Die Honorierung der GOZ 2012 ist gegenüber der GOZ 1988 nahezu unverändert. In der vertragszahnärztlichen Versorgung gibt es jährlich immerhin geringe Anpassungen nach oben!“ Seit Jahren beobachtet der BDIZ EDI-Präsident die Stagnation bei der GOZ mit Sorge. „Den Zahnarztpraxen werden ständig neue Kosten im Bereich der Dokumentation und Hygiene zugemutet, eine Anpassung der Gebührensätze an die wirtschaftliche Entwicklung wird uns aber sogar seit 1965 verwehrt!“
Auch der Umgang mit der Corona-Hygienepauschale passt in diese Entwicklung. Die zunächst 14,23 Euro (2,3-fach, GOZ 3010, analog) hat das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen im Oktober auf 6,19 Euro (1-facher Satz) reduziert. Der BDIZ EDI-Präsident hält diese Regelung für ungenügend: „In der Corona-Pandemie sind die Ausgaben für Hygienemaßnahmen mit erhöhtem Aufwand für Schutzkleidung und Desinfektionsmittel, geänderte Abläufe am Empfang, Gespräche mit den Patienten, zusätzliche Schutzmaßnahmen für wartende Patienten und für den erhöhten Verwaltungsaufwand deutlich gestiegen!“ Ein Betrag von 6,19 Euro pro Patient reiche daher nicht aus, um kostendeckend arbeiten zu können. Bereits im Herbst 2020 hat der BDIZ EDI deshalb den Zahnärzten*innen alternativ zu einer schriftlichen Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ geraten (siehe PM vom 06.10.2020: Alternativen nutzen).
Die neue BDIZ EDI-Tabelle liefert alle zahnärztlichen Leistungen im BEMA, in der GOZ und GOÄ in Euro und vergleicht direkt den BEMA-Wert mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor der GOZ oder dem entsprechenden GOÄ-Wert. Wird der BEMA höher vergütet, erscheint der Euro-Wert grün und der 2,3-fache Steigerungsfaktor in der GOZ rot – und umgekehrt. Auch die aus betriebswirtschaftlicher Sicht wichtige maximal zur Verfügung stehende Zeit/Minute für die jeweilige Behandlung – sowohl im BEMA als auch im 1,0-, 2,3- und 3,5-fachen Satz von GOZ und GOÄ ist bei jeder Leistung dabei. Insgesamt 5 neue Gebührenordnungspositionen im BEMA sind zudem integriert worden. (Videofallkonferenz).
Den 2008 im Referentenentwurf genannten Stundensatz von 194 Euro hat der BDIZ EDI in seiner Tabelle 2021 inzwischen auf 275 Euro angepasst. „Allenfalls kleine Praxen können mit einem Mindesthonorarumsatzbedarf/Stunde von 275 Euro auskommen. Für solche Praxen wurde die bei durchschnittlichen betriebswirtschaftlichen Kalkulationen für die Leistungen zur Verfügung stehende Zeit in den Steigerungsfaktoren von GOZ und GOÄ angegeben, aber auch im BEMA. Eigene Praxiskalkulationen können so leicht erstellt werden“, erklärt Berger.
Jahr für Jahr kritisiert der BDIZ EDI, dass der GOZ 2012 keine Beschreibung der modernen präventionsorientierten Zahnheilkunde zu Grunde liegt und die Relationierung der bisherigen Leistungsziffern zueinander weitgehend beibehalten wurde. Dadurch sind Leistungen, die in der GOZ 1988 schlecht honoriert waren, meist auch in der GOZ 2012 unterbewertet.
Hinweis
Die BDIZ EDI-Tabelle 2021 (DIN-lang-Format, Leporello, 20 Seiten) wird mit Rundschreiben kostenfrei an alle Mitglieder des BDIZ EDI versandt. Nichtmitglieder können die Tabelle im Online-Shop des BDIZ EDI zum Preis von 3,00 Euro/Tabelle (incl. MwSt. und zzgl. Versandkosten) bestellen.