Werbung eines Zahnarztes mit dem Begriff „Praxisklinik“ zulässig
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Das Landgericht (LG) Essen hat mit Urteil vom 08.11.2017 (Az. 44 O 21/17, Abruf-Nr. 198766 ) entschieden, dass ein Zahnarzt im Internet mit der Bezeichnung „Praxisklinik“ werben durfte.