Weniger Zucker für bessere (Mund-)Gesundheit
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) teilt die Forderungen nach einer Beschränkung der Lebensmittelwerbung für zuckerhaltige Lebensmittel für Kleinkinder. 2018 forderte sie auf Grundlage ihres Positionspapiers zur Bedeutung der Ernährung im Rahmen zahnmedizinischer Erkrankungen vor allem:
- die Einführung einer verständlichen Lebensmittelkennzeichnung insbesondere im Hinblick auf den Zuckergehalt,
- die Einführung einer Sonderabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks,
- eine deutliche Reduktion des Zuckergehaltes in Nahrungsmitteln für (Klein-)Kinder sowie
- Werbebeschränkungen für stark gezuckerte Lebensmittel für (Klein-)Kinder. Die Kennzeichnung von auf Kinder abzielenden Lebensmitteln muss hierbei besonders deutlich sein.
„Freiwillige Regelungen statt gesetzlicher Vorgaben – das ist im Prinzip ein guter Ansatz, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Aber: Das gilt nur, wenn der Ansatz wirkt“, so BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz. „Eine gesunde Ernährung ist zentral für Gesundheitsförderung und Prävention.“
Zu den BZÄK-Positionspapieren:
www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/zucker-in-speisen-und-getraenken.html
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