Weniger Wechselwirkungen bei Medikamenten dank Telematikinfrastruktur
Wer mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnimmt, der hat schon heute Anspruch auf einen (Bundes-)Medikationsplan. Diesen erstellt und druckt der behandelnde Arzt, damit ihn der Patient in der Apotheke oder bei anderen Medizinern vorzeigen kann. So haben alle Beteiligten einen Überblick über die jeweilige Medikation und können mögliche Gegenanzeigen oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder rezeptfreien Arzneien erkennen. Bisher muss der Patient seinen ausgedruckten Medikationsplan zum Arztbesuch oder in die Apotheke mitnehmen. Künftig reicht dafür die elektronische Gesundheitskarte aus.
Möglich machen wird das auch die Telematikinfrastruktur (TI). Sie soll alle Akteure im Gesundheitswesen sicher und zum Wohl der Patienten vernetzen. Durch die TI kann in Zukunft jeder Arzt, jedes Krankenhaus und jede Apotheke auf die Medikation ihrer Patienten über den elektronischen Medikationsplan (eMP) zugreifen und diesen auch aktualisieren. Voraussetzung ist immer, dass der Patient mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden ist. So sollen zum Beispiel Ärzte und Apotheker via KOM-LE (Adressierte Kommunikation der Leistungserbringer) Befunde oder Nachrichten miteinander austauschen oder es wird ein Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte des Patienten hinterlegt, durch den Mediziner wissen, was sie im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder bei einem Unfall zu beachten haben. Diese Anwendungen werden für die Anwender des Konnektors Kocobox Med+ im 2. Halbjahr 2019 zur Verfügung stehen.
Die nun geschlossene Finanzierungsvereinbarung sieht vor, dass die Apotheker von den Krankenkassen pauschale Erstattungsbeträge erhalten, um Anschaffung und Betrieb der TI-Komponenten zu finanzieren. Zur TI Ausstattung einer Apotheke gehören ein Konnektor, der die Verbindung zur Telematikinfrastruktur herstellt, mindestens zwei eHealth-Kartenterminals, und die Smartcard (SMC-B) sowie ein Heilberufsausweis (eHBA), mit dem Angehörige der Heilberufe in der Telematikinfrastruktur eindeutig identifiziert werden. Alle Komponenten werden von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) zugelassen, um so die Interoperabilität und die Umsetzung des hohen Sicherheitsstandards sicherzustellen.
Während die Ausstattung und Anbindung der Arztpraxen bereits im vollen Gange ist und bis zum 1. Juli 2019 abgeschlossen sein soll, wird die Ausstattung der Apotheken in diesem Jahr beginnen
Die CompuGroup Medical (CGM) hat bereits über 40.000 Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angebunden. Die Komponenten, insbesondere der Konnektor KoCoBox MED+, haben sich in der täglichen Praxis bewährt. Alle Apotheker werden in Kürze auf ein attraktives Angebot zur Anbindung Ihrer Apotheke durch die CGM zugreifen können.