Die Einhaltung und Umsetzung der rechtlichen Anforderungen im Datenschutz sind wichtig – egal wie klein oder groß deine Praxis ist. Auch hier kannst du von Aufsichtsbehörden überprüft werden. Solltest du diesen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 43 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BDSG mit einer Geldbuße geahndet werden kann oder strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben können.