Mit der Bezeichnung „Kinderzahnarzt“ oder „Kinderzahnarztpraxis“ ist nach dem allgemeinen Verständnis automatisch die Annahme einer besonderen Qualifikation auf dem Gebiet der Kinderzahnheilkunde verbunden. Doch was setzt eine solche besondere Qualifikation voraus und wer darf sich deshalb zulässigerweise Kinderzahnarzt nennen?