Wer als niedergelassener Zahnarzt erst einmal in das Visier der Prüfgremien gelangt ist, dessen Abrechnungsverhalten wird genauestens analysiert. Wiederholen sich Abrechnungsfehler, wird dem Zahnarzt grobe Fahrlässigkeit sowie das Nichtbeachten des Wirtschaftlichkeitsgebots unterstellt. Welche Spielregeln du beachten solltest, um erst gar nicht „auffälligv“ zu werden, zeigt dieser Beitrag zur Wirtschaftlichkeitsprüfung.