Die Genehmigungspraxis der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) im Hinblick auf die Beschäftigung zahnärztlicher Vorbereitungsassistenten ist alles andere als einheitlich koordiniert. Gerade wenn der Vorbereitungsassistent nicht in einer Einzelpraxis, sondern in einem Praxiskonstrukt mit mehreren Zahnärzten tätig werden möchte, drohen böse Überraschungen. Manchmal scheint es, als gingen die KZVen in diesem Rahmen nach dem Willkürprinzip vor.