Viel Diskussionsstoff auf der Bundeshauptversammlung des NAV-Virchow-Bundes
Licht und Schatten im „TSVG“
Die Delegierten bescheinigen dem Regierungsentwurf für das TSVG sowohl Licht als auch Schatten für die niedergelassenen Haus- und Fachärzte. Kritisiert werden die Vorgabe zur Erhöhung von Mindestsprechstundenzeiten und zahlreiche weitere Eingriffe wie enge Fristsetzungen und angedrohte Ersatzvornahmen. Damit setze der Gesetzgeber „weitere schwerwiegende Eingriffe in die Selbstverwaltung und die Organisationshoheit ärztlicher Praxen fort“, so die Bundeshauptversammlung.
Andererseits gehe das Gesetz mit der Einführung neuer Leistungs- und Servicebereiche und dem klaren Willen, diese ausdrücklich extrabudgetär zu vergüten, einen ersten Schritt in die Entbudgetierung aller ärztlichen Grundleistungen. Erstmals erkenne der Gesetzgeber mit dem Gesetzentwurf an, dass ein Zusammenhang zwischen der Budgetierung ärztlicher Leistungen und Terminkapazitäten in den Praxen niedergelassener Ärzte besteht. „Dieser Schritt muss aber konsequent hin zu einem vollständigen Ende der Budgets weitergegangen werden“, fordern die Delegierten. „Der Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung ist schlussendlich eine echte Chance für die Lösung von Problemen in der ambulanten medizinischen Versorgung.“
Impfpflicht in Deutschland einführen
Die Bundeshauptversammlung 2018 des NAV-Virchow-Bundes fordert die Einführung einer Impfpflicht in Deutschland. Diese soll den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) entsprechen. „Trotz aller Aufklärungskampagnen, Appelle und Einsatz der niedergelassenen Ärzte sind die Impfraten in Deutschland nicht zufriedenstellend.“ Die Delegierten kritisieren, dass Impfgegner auch die Gesundheit anderer, beispielweise von Kindern in Kindertagesstätten, gefährden. Deshalb sollten ungeimpfte Kinder nicht mehr in Gemeinschaftseinrichtungen aufgenommen werden. Es müsse ein durchgeplantes Schulimpfprogramm aufgelegt werden.
Organtransplantationen: Einführung der Widerspruchslösung
Die niedergelassenen Ärzte fordern ferner den Bundesgesetzgeber auf, den § 2 Abs. 2 Transplantationsgesetz (TPG) im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren. Gleichzeitig müsse der Gesetzgeber massiv Mittel bereitstellen, um durch breit angelegte Information und sachliche Aufklärung bestehende Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung zu beseitigen und das berechtigte Vertrauen in Eurotransplant und die bestehenden gesetzlichen Vorgaben bei der Organspende wiederherzustellen, betonen die Delegierten. Der Gesetzesänderung müsse eine breite Aufklärungskampagne vorausgehen. Zudem sei eine Verbesserung der Organisationsstrukturen erforderlich. Des Weiteren fordert die Bundeshauptversammlung, Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern in Vollzeit zu beschäftigen.
„Jeder kann in die Lage kommen, ein Spenderorgan zu benötigen. Daher ist es jedem zuzumuten, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Niemand erleidet durch die Einführung einer Widerspruchslösung einen Nachteil, da ein Widerspruch des Spenders jederzeit möglich ist und zudem die Angehörigen ebenfalls widersprechen können“, argumentiert die Bundeshauptversammlung.
Alle Entschließungen der Bundeshauptversammlung 2018 finden Sie als PDF-Dokument in der Anlage. Reden und Präsentationen, Fotos, Informationen zum neuen Bundesvorstand und zur Verleihung der Kaspar-Roos-Medaille finden Sie auf unserer Webseite: