Viel Aufwand – wenig Wirkung
Die Überwachung der gesetzlichen Fortbildungspflicht ist aus Sicht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) ein Beispiel für überflüssige Bürokratie im Gesundheitswesen. Alle fünf Jahre müssen Vertragszahnärzte einen entsprechenden Nachweis bei der für sie zuständigen KZV einreichen. Übersieht ein Zahnarzt diese Frist, wird er automatisch mit einer Honorarkürzung von zehn Prozent „bestraft“.
Die KZVB hat nun ausgerechnet, wieviel Geld dadurch an die Krankenkassen zurückfließt.
„Die Beträge sind so gering, dass Aufwand und Nutzen hier in keinem Verhältnis zueinanderstehen. Fast 100 Prozent der Kollegen haben aktuell den Nachweis fristgerecht erbracht. Für das Jahr 2018 erhält die größte bayerische Krankenkasse gerade einmal 1051,99 Euro zurück. Bei den kleineren Kassen sind es zweistellige Beträge. Angesichts eines Honorarvolumens von 2,5 Milliarden Euro stehen die Rückzahlungen in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand“, kritisiert der KZVB-Vorsitzende Christian Berger.
„Die bayerischen Zahnärzte nehmen die Fortbildung mit oder ohne gesetzliche Pflicht sehr ernst. Es ist in ihrem eigenen Interesse, dass sie ihren Patienten immer die neuesten Therapien anbieten können. Zudem unterstützen die zahnärztlichen Körperschaften ihre Mitglieder bei der Erfüllung der Fortbildungspflicht durch eine Fülle von Veranstaltungen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Bayerische Zahnärztetag, an dem jedes Jahr über 1000 Zahnärzte und Praxismitarbeiter teilnehmen“, betont der stellvertretende KZVB-Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott.
„Die Erbringung und Überprüfung des Fortbildungsnachweises sorgt nicht nur in den Praxen, sondern auch in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen für einen enormen Bürokratieaufwand. Die Kosten dafür liegen um ein Vielfaches über dem, was an Rückflüssen generiert wird“, ergänzt Vorstandsmitglied Dr. Manfred Kinner.
Angesichts des hohen Aufwands und des geringen Nutzens appelliert die KZVB an den Gesetzgeber, auf die Überprüfung des alle fünf Jahre zu erbringenden Fortbildungsnachweises zu verzichten. Das wäre echter Bürokratieabbau im Gesundheitswesen. Die gewonnene Zeit würde in den Praxen für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen.