Videosprechstunde: Mehr Flexibilität und geringere Ansteckungsgefahr
Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems hat durch die Corona-Pandemie einen zusätzlichen Aufschwung erhalten. Videosprechstunden ermöglichen mehr Flexibilität für Ärzte und Patienten und sind vor allem in ländlichen Regionen mit geringer Praxisdichte oder für Menschen, die nicht allein in die Praxis fahren können, eine Erleichterung. „Für mobil eingeschränkte Patienten ist es oft die einzige Möglichkeit einen Facharzt zu konsultieren.“, berichtet Marcel Weigand, Leiter der Abteilung Kooperationen und digitale Transformation der UPD.
Mit Ausnahme einiger weniger Berufsgruppen wie Laborärzten, Nuklearmedizinern, Pathologen oder Radiologen dürfen alle Ärzte sowie Psychotherapeuten digitale Sprechstunden anbieten. Alle Situationen, in denen ein Gespräch und Sichtkontakt ausreichen, sind für eine Videosprechstunde geeignet – das gilt auch bei dem Arzt unbekannten Patienten. Anlässe können beispielsweise Befunderläuterungen oder Beurteilungen des Krankheitsverlaufs sein. Eine Ausnahme bilden Erstgespräche im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung. Hier ist in der Regel zunächst ein persönlicher Termin notwendig.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Videosprechstunde. Arzt und Patient benötigen dafür lediglich eine funktionierende Internetverbindung sowie einen PC, ein Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Wer bisher noch nicht persönlich in der Praxis war, hält zu Beginn der Videosprechstunde seine elektronische Gesundheitskarte zur Prüfung der Daten in die Kamera. „Datenschutz und Datensicherheit sind für viele Patienten wichtig, wenn es um die Inanspruchnahme von digitalen Gesundheitslösungen geht“, erklärt Weigand. Bei der Videosprechstunde hat der Gesetzgeber deshalb vorgesorgt: Ärzte und Therapeuten dürfen digitale Sprechstunden nur mit zugelassenen Videodienstanbietern durchführen. Diese bieten eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und sorgen damit für erhöhte Sicherheit. Aufgezeichnet werden dürfen die Gespräche nicht.
„Das Angebot der Videosprechstunde ist weder für Patienten noch für Ärzte verpflichtend. Jeder Arzt kann selbst entscheiden, ob er diesen Service anbieten möchte. Um allen Menschen einen solchen Zugang zu Behandlungen zu ermöglichen, wäre jedoch ein weiterer Ausbau wünschenswert“, bekräftigt Krumwiede.