Verband der ZahnÄrztinnen: Pro Übergangsquote in der Standespolitik
Im Vorfeld der Bundesversammlung und der Vertreterversammlung des Berufsstandes im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages im kommenden November in Frankfurt macht Dr. Anke Klas, Präsidentin des VdZÄ, die Position deutlich: „Wir fordern den Berufsstand auf, endlich für eine angemessene Beteiligung der Kolleginnen an der Bewältigung der standespolitischen Aufgaben und Herausforderungen zu sorgen!“ BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel habe kürzlich zu Recht betont, der Berufsstand könne auf eine solche Veränderung keine 3o Jahre mehr warten. „Das können wir nur untermauern“, so Klas: „Nur mit der vollen Entfaltung des weiblichen Potentials werden wir die zukünftigen Herausforderungen meistern können. Diversität ist der entscheidende Schlüssel und Ausdruck eines starken liberalen Berufsstandes in einer modernen Gesellschaft.“
Zwar gebe es auch im Kreis der Kolleginnen Kritikerinnen am „Konzept Quote“. Oft werde betont, dass mit guter Qualifikation vieles erreichbar sei – dabei werde vergessen, dass eben diese „Qualifikation“ für standes/politische Arbeit bislang nicht definiert ist. Kolleginnen, die sich für standespolitische Mitarbeit interessieren, erleben nicht selten Rahmenbedingungen, die das ursprüngliche Engagement ausbremsen. Zudem fehlten, so Klas, Vorbilder: „Es ist keineswegs selbstverständlich, dass Zahnärztinnen in Vorständen der Körperschaften aktiv sind – hat es eine geschafft, wird dies besonders betont. Davon müssen wir wegkommen: Die Beteiligung von Kolleginnen in den Gremien des Berufsstandes muss zu einer Selbstverständlichkeit werden!“ Um dies zu starten und damit auch den jungen Zahnärztinnen Rollen-Vorbilder zu schaffen, fordere der VdZÄ die Körperschaften und Dach-Organisationen im Bereich der Standespolitik auf, sich für eine „Übergangs-Quote“ einzusetzen: „Wir sind sicher, dass eine Quote kein Dauerzustand sein muss, weil der weibliche Nachwuchs nachrücken wird, wenn es etablierte Plätze für sie gibt. Wenn die Kolleginnen sehen, dass respektvoll und konstruktiv an der Lösung von Sachfragen gearbeitet wird. Wenn Bilder von Vorständen und Delegierten ganz selbstverständlich auch Zahnärztinnen zeigen und diese in der Arbeit für den Berufsstand erfolgreich auftreten. Damit der Knopf auf Grün gedrückt wird für diesen Prozess, ist eine Übergangsquote unumgänglich. Es muss ein Weg um solche Strukturen herumgeführt werden, die derzeit noch das Engagement von Kolleginnen behindern. Gleichstellung der Kolleginnen und Kollegen ist Kern-Ziel des VdZÄ, das Thema ‚Quote’ ist dabei der vorrangigste Punkt. Die Umsetzung bedingt die Bearbeitung vieler weiterer Aufgaben.“
Das VdZÄ-Modell
Der Vorstand des VdZÄ fordert grundsätzlich eine „Übergangsquote“ für die Teilnahme von Zahnärztinnen an Arbeit und Stimmrecht in verschiedenen Gremien der Körperschaften ein. Konkret wird als erster Schritt eine 30 %-Beteiligung von Kolleginnen in allen Gremien der Körperschaften gesehen – bei kleineren Gremien wie Kammervorstand 2 Positionen, bei KZV-Vorstand 1 Position. Ab Jahr 2022 ist eine anteilige Quote gemäß Anteil der Zahnärztinnen in der jeweiligen Region als Ziel definiert. „Eine Quote halten wir für so lange notwendig, bis der Anteil der Kolleginnen in den Gremien dem Anteil der Kolleginnen im Berufsstand entspricht“, so Dr. Anke Klas. Wichtigste Aufgabe der Übergangs-Quote in der Startphase sei, die berufliche Lebenswelt der Zahnärztinnen in die Standespolitik einzubringen und für Mitberücksichtigung zu sorgen. Können die per Übergangsquote für Zahnärztinnen in den Gremien wie DV und VV vorgesehen Plätze nicht besetzt werden, sollen diese unbesetzt bleiben und nicht durch männliche Nachrücker besetzt werden. Das werde bei Listenwahlen entsprechende Verbände dazu motivieren, in den eigenen Reihen Kolleginnen für die standespolitische Arbeit zu gewinnen und zu trainieren. Bisher, so der VdZÄ, gebe es keine definierte Checkliste für die erforderliche Qualifikation für Ämter in den körperschaftlichen Gremien, es werde angestrebt, gemeinsam mit den männlichen Kollegen einen solchen Qualifikationskatalog ähnlich einem 10-Punkte-Plan zu erarbeiten. Hier sei zu beachten, dass „langjährige Berufserfahrung“ nicht als Kriterium gelten dürfe, um die jungen Kolleginnen und Kollegen nicht auszugrenzen: Auch diese seien in den standespolitischen Gremien deutlich unterrepräsentiert. Ziel des VdZÄ sei, nicht nur die ausreichende aktive Einbeziehung von Zahnärztinnen in die Gremienarbeit zu sichern, sondern gleichermaßen auch diejenige von jungen Kolleginnen und Kollegen – quasi eine „Altersquote“. Zu einer berufsstandsrepräsentativen Besetzung der Gremien gehöre eine Berücksichtigung der Kolleginnen und die Beachtung des Alters der Bewerber um ein Amt.
Der Verband der ZahnÄrztinnen ruft die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung dazu auf, die Thematik „Übergangsquote“ bei den anstehenden Versammlungen im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages auf die Tagesordnung zu setzen und sich für eine Umsetzung stark zu machen.