Verantwortung zeigen, Maske tragen – und keine Gefälligkeitsbefreiung
Groß weiter: „Der Ärztinnenbund unterstützt ausdrücklich das Konzept der Pandemiebekämpfung mit Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften und Corona-Warn-App. Es ist wissenschaftlich belegt, dass Alltagsmasken dazu beitragen, Menschen vor einer Ansteckung, auch mit dem Corona-Virus, zu schützen. Der DÄB hält es für gefährlich, den Eindruck zu erwecken, dass Abstandsregeln ausreichten, um sich und andere bestmöglich vor Covid-19 zu bewahren. Zum einen ist es im Alltag unmöglich, durchgängig 1,5 Meter Abstand zu halten. Zum anderen können Menschen Viren in Aerosolen an Orten hinterlassen, die sie bereits verlassen haben. Mund und Nase zu bedecken ist ein Zeichen von Verantwortung – für sich selbst und vor allem für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen stark durch Covid-19 bedroht sind.“
Der DÄB distanziert sich darum auch ausdrücklich von Gefälligkeitsgutachten, die einige Ärzte und Ärztinnen ausstellen, um Patienten und Patientinnen die Masken zu ersparen. „Wer das tut, macht sich berufsrechtlich strafbar. Konsequenzen sind dann richtig“, sagt Groß.