Urlaubsanspruch: Arbeitgeber muss auf Verfallfristen hinweisen
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Der Anspruch auf Jahresurlaub erlischt nur dann am Ende des Kalenderjahrs, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und dieser den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.