Zum Inhalt springen

Urlaubsanspruch: Arbeitgeber muss auf Verfallfristen hinweisen

Bild: Pixabay / crgutman

Der Anspruch auf Jahresurlaub erlischt nur dann am Ende des Kalenderjahrs, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und dieser den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Events

20. Experten Symposium

Wann : 02.03.2025

EVIDENT: 50 Jahre und innovativ wie eh und je

Wann : 25.03.2025 - 29.03.2025

YOUNG PROFESSIONALS MEETING - IDS 2025

Wann : 28.03.2025
Wo : Köln

Digitalen Dentalen Technologien

Wann : 23.05.2025 - 24.05.2025

mehr Events