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Ungültige elektronische Gesundheitskarten verursachen Zusatzaufwand in Praxen

Dr. Jürgen Hadenfeldt (l.), stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZVN, und Mark Barjenbruch (r.), Vorstandsvorsitzender der KVN, stellten in Hannover die gemeinsame Informationskampagne vor.
Bild: KZVN

Immer mehr Arzt- und Zahnarztpraxen schließen sich an die neue Telematik-Infrastruktur (TI) an und stehen vor einem Problem: Immer wieder lösen eGesundheitskarten beim Einlesen eine Fehlermeldung in der Praxis aus. Dafür gibt es verschiedene Ursachen. Hauptgrund: Patienten haben noch eine alte Karte dabei.

In Praxen, die bereits an die TI angeschlossen sind, erscheinen beim Einlesen dann Meldungen wie „Karte gesperrt“ oder „Gesundheitsanwendung ist gesperrt“. Ist die Karte abgelaufen, muss die Praxis die Behandlung in Rechnung stellen, wenn der Patient nicht innerhalb von zehn Tagen eine gültige Karte nachreichen kann. „Uns berichten regelmäßig Praxen, dass etliche Patienten mit einer ungültigen Karte in die Praxis kommen“, sagte Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), gestern in Hannover.

Oft legen Patienten ungültige Gesundheitskarte vor

Nach Angaben der Krankenkassen haben praktisch alle Versicherten bereits eine neue, sogenannte G2-Karte erhalten. Das heißt aber offenbar nicht, dass die Versicherten diese auch nutzen. Denn etliche G1-Karten laufen nach ihrem sichtbaren Gültigkeitsdatum auf der Rückseite erst Ende 2018 aus. Sie werden deswegen von den Versicherten noch in der Praxis vorgelegt, können aber nicht eingelesen werden. „Und das passiert nicht nur vereinzelt, sondern leider sehr häufig. Leidtragende sind die Praxen, bei denen durch die unlesbaren Karten Aufwand entsteht“, so Dr. Jürgen Hadenfeldt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN).

Die KVN und die KZVN starten daher in dieser Woche eine gemeinsame Informationskampagne in den niedersächsischen Arzt- und Zahnarztpraxen, um die Patientinnen und Patienten darauf aufmerksam zu machen, die gültigen eGesundheitskarten zu nutzen. Gesundheitskarten der 2. Generation (G2) sind gültig, mit diesen Karten kann der elektronische Datenabgleich durchgeführt werden. Das „G2“ befindet sich oben rechts auf der Vorderseite der Karte.

Die Patientinnen und Patienten werden auf den Informationen darauf hingewiesen, was sie zu tun haben, wenn die eGesundheitskarte ungültig ist. Sie sollten zunächst prüfen, ob die Krankenkasse ihnen bereits eine Gesundheitskarte der zweiten Generation zugestellt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen KVN und KZVN die umgehende Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, um eine neue, gültige Karte anzufordern. Für die Übergangszeit sollten Versicherte einen anderen Versichertennachweis ihrer Krankenkasse anfordern, um diesen bei ihrem Arzt oder Zahnarzt vorlegen zu können. Damit können sie nachweisen, dass sie weiterhin bei der Krankenkasse versichert sind. 

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