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Umwandlung kleiner Krankenhäuser in ambulante Zentren wäre Win-win-Situation für alle

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

„Viele kleine Krankenhäuser insbesondere in ländlichen Regionen kämpfen ums Überleben. Wir haben uns gefragt: Wie lassen sich die Standorte so umbauen, dass die Versorgung vor Ort erhalten bleibt und gleichzeitig Kapazitäten besser genutzt werden können?“ So hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Ausgangslage für ein von seiner Organisation in Auftrag gegebenes Gutachten erklärt, das gestern in Berlin vorgestellt wurde.

„Primäres Ziel ist nicht, Krankenhäuser dicht zu machen. ‚Umbau statt Abbau‘ lautet das Motto“, so Gassen weiter. „Die neuen Zentren – wir nennen sie Intersektorale Gesundheitszentren, kurz IGZ – sind im ambulanten Sektor angesiedelt, ihr Angebot geht jedoch über das klassische ambulante Leistungsportfolio hinaus. Hierfür haben die Gutachter das Konzept einer erweiterten ambulanten Versorgung (EAV) entwickelt. Es bedeutet, dass die Zentren auch über Bettenabteilungen verfügen, in denen Patienten bei Bedarf über Nacht bleiben können“, erläuterte Gassen. „Die Menschen nur deshalb in eine Klinik zu schicken, weil es kein anderes niederschwelliges Angebot der ärztlichen Überwachung und Pflege gibt, ist nicht nur wirtschaftlich absurd. Es entspricht auch nicht den heutigen medizinischen Möglichkeiten oder den Wünschen der Patienten“, so Gassen weiter.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, betonte: „Wir erhoffen uns von den IGZ eine Win-win-Situation für alle Beteiligten: die Erhaltung von Standorten sowie Arbeitsplätzen in den Kommunen, eine finanzielle Entlastung der Träger, die keine Defizite mehr ausgleichen müssen, sowie eine bedarfsgerechtere Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.“

Das IGZ würde eine allgemeinmedizinische, internistische sowie chirurgische Grundversorgung anbieten, die bei Bedarf modular erweitert werden kann, etwa durch Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten. Denkbar sei dies zum Beispiel im Bereich des ambulanten Operierens und weiterer Fachgebiete wie HNO, Dermatologie oder Urologie, so Hofmeister. Das Konzept sieht vor, dass Patienten im Rahmen der EAV für maximal fünf Tage eine pflegerische Rund-um-die-Uhr-Betreuung erhalten. Ärzte wären immer vor Ort beziehungsweise außerhalb der Sprechzeiten in Rufbereitschaft.

„Damit könnten wir den Patienten eine echte Alternative zum Krankenhaus bieten und die Lücke zwischen der teuren, medizinisch nicht erforderlichen vollstationären Versorgung und dem ambulanten Pflegedienst schließen“, führte Hofmeister aus und ergänzte: „Wir sehen die IGZ als Chance, die wohnortnahe Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen zu sichern, unnötige Klinikaufenthalte zu reduzieren und darauf, dass die Kollegen am Krankenhaus sich auf die Patienten konzentrieren können, die sie wirklich brauchen.“

Um die IGZ in Deutschland zu etablieren bedürfe es jedoch langfristig rechtlicher Anpassungen, so Gassen. Diese beträfen zum Beispiel die Honorierung und die Bedarfsplanung: „Wenn bisher stationäre Leistungen künftig in einem IGZ ambulant erbracht werden, müssen auch die Budgets und Arztkapazitäten entsprechend angepasst werden. Es gilt: Das Geld muss der Leistung folgen.“

Das Gutachten hat die Universität Bayreuth zusammen mit der Oberender AG erstellt. Folgende Rahmenannahmen lagen der Studie zugrunde: Die für eine Umwandlung in ein IGZ geeigneten Standorte gehören der Grund- und Regelversorgung an, verfügen zumindest über eine internistische Fachabteilung, sind im ländlichen Raum angesiedelt und haben weniger als 200 Betten. Nach diesen Kriterien läge das Umwandlungspotenzial in Deutschland bei rund 190 Einrichtungen. Für die Studie wurde diese Größe auf Krankenhäuser mit einer Kapazität von 51 bis 150 Betten reduziert und 75 idealtypische Standorte zugrunde gelegt. Anhand eines solchen idealtypischen Krankenhauses haben die Gutachter die Umwandlung in ein IGZ prozedural, betriebswirtschaftlich und rechtlich simuliert. Abschließend geben sie Empfehlungen für regulatorische Anpassungen, die die Umwandlung von Krankenhäusern in IGZ vereinfachen beziehungsweise flächendeckend ermöglichen würden.

Die Studienautoren stellten das Gutachten heute gemeinsam mit dem Vorstand der KBV im Rahmen der zweiten KBV-Herbsttagung in Berlin vor. Diese bietet einem breiten Fachpublikum eine Plattform zum Austausch über Fragen der Sicherstellung. Experten stellen unter anderem aktuelle Konzepte und Projekte zur Bedarfsplanung, integrierten Notfallversorgung und intersektoralen Versorgung vor.

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