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Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes in Zahnarztpraxen "unverhältnismäßig und absurd"

Bild: Adobe Stock / Fernando

Die mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten ab dem 24. November 2021 und enthalten eine massive und aus Sicht des BDIZ EDI unverhältnismäßige Verschärfung für die Zahnarztpraxis. In den Praxen müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher mit sofortiger Wirkung einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft, geboostert oder genesen sind. Patienten sind von der Regel ausgenommen. Tests können individuell durch einen täglichen Antigentest ohne Überwachung erfolgen oder alternativ durch zwei PCR-Tests pro Woche. Zudem müssen die Praxen laut § 28b Absatz 2 IfSG ein Testkonzept vorhalten. Die jeweiligen Testergebnisse müssen täglich kontrolliert und entsprechend dokumentiert werden.

 

Patienten sind von den Tests ausgenommen. Künftig behandeln also geimpfte und täglich getestete Praxisteams die ungetesteten Patienten, die aber Restaurants nicht betreten dürfen.

Dazu nimmt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger Stellung:

"Zahnärzte arbeiten in der Gefahrenzone No. 1 – und trotzdem ging und geht von der Zahnarztpraxis keine Gefahr aus: nicht für uns, nicht für unser Team und erst recht nicht für unsere Patientinnen und Patienten. Wir beweisen täglich, dass wir die hygienischen Anforderungen beherrschen. Das war bereits vor der Pandemie so!

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind unverhältnismäßig und unsinnig und bringen einen massiven Zuwachs an Kosten und Bürokratie mit sich. Die Testungen sollten vor der Behandlung an ungeimpften Patienten erfolgen. So würden infizierte Personen früh entdeckt. Wir unterstützen deshalb die Bemühungen der Spitzenorganisationen auf Bundesebene, diese absurde Regelung rückgängig zu machen.

Wir vom BDIZ EDI empfehlen unseren Mitgliedern und allen Zahnärzten, sich rasch einen Vorrat an Schnelltests zuzulegen, bevor die Preise steigen und die Praxen nicht mehr behandeln können. Zudem raten wir den Zahnärztinnen und Zahnärzte, lieber die notwendige Behandlung ohne Testung des Praxisteams durchzuführen als wegen Mangels an Tests die Praxis zu schließen."

 

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