TSVG: Missachtung ärztlicher Leistung in der ambulanten Versorgung
„Eine gesetzlich vorgegebene Mindestsprechstundenzeit ist ein immenser Eingriff in die Selbstverwaltung des freien Arztberufs und beschädigt das Vertrauen zwischen Arzt und Patient“, betont Ärztekammerpräsidentin Dr. med. Martina Wenker. Eine Verbesserung der Patientenversorgung sei mit diesem Instrument auch nicht zu erwarten. „Die Mitglieder der Kammerversammlung appellieren daher an die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag, die Ursache für die aktuelle Situation in der ambulanten medizinischen Versorgung an der Wurzel zu packen – nämlich den Mangel an Ärztinnen und Ärzten“, erklärt Wenker.
Resolution der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen
Die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen sprechen sich entschieden gegen die Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen wöchentlichen Mindestsprechstundenzeit von 25 Stunden aus. Eine gesetzlich vorgegebene Mindestsprechstundenzeit wird nicht dazu führen, die Patientenversorgung zu verbessern, sondern ist ein immenser Eingriff in die Selbstverwaltung des freien Arztberufs und beschädigt das Vertrauen zwischen Arzt und Patient.
Auch das Vorhalten von mindestens fünf Stunden in der Woche für Patientinnen und Patienten ohne Termin ist kein sinnvolles Instrument zur Patientenversorgung. Bereits jetzt bekommen akut kranke Patientinnen und Patienten umgehend einen Arzttermin und werden keinesfalls an der Praxistür abgewiesen. Auch im Sinne eines effektiven Praxismanagements bringen freie Sprechstundenzeiten für die Patientinnen und Patienten keinen Mehrwert. Vielmehr müssen übervolle Wartezimmer und lange Wartezeiten einkalkuliert werden.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen appelliert an die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag, die Ursache für die aktuelle Situation in der ambulanten medizinischen Versorgung an der Wurzel zu packen – nämlich den Mangel an Ärztinnen und Ärzten. Die Lösung liegt in der Schaffung von neuen Studienplätzen, im Vorhalten attraktiver Arbeitsbedingungen in der ambulanten Medizin und einer an der medizinischen Notwendigkeit ausgerichteten Patientenversorgung.
Den Entwurf des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes empfinden die in der Kammerversammlung vertretenen Ärztinnen und Ärzte – unabhängig von ihrer Fachgruppenzugehörigkeit – als Missachtung der Arbeitsleistung und des Engagements der Kolleginnen und Kollegen in der ambulanten Versorgung.