TSVG – Die Richtung stimmt
„Mit diesem Gesetz erkennt die Bundesregierung an, dass die Budgetierung ärztlicher Leistungen eine wesentliche Ursache der Probleme ist“, stellt Dr. Heinrich fest. Gleich an vier Stellen – bei neuen Patienten, wenn Patienten über die Terminservicestelle kommen, bei akuten Patienten und in der offenen Sprechstunde – werde die extrabudgetäre Vergütung der Grund- und Versichertenpauschalen als Anreiz gesetzt. Darüber hinaus werde für neue Patienten auch eine Erhöhung der extrabudgetären Vergütung eingeführt.
„Dieser Einstieg in die Entbudgetierung von ärztlichen Grundleistungen ist richtig. Dennoch wäre es konsequenter gewesen, alle Grundleistungen von Haus- und Fachärzten zu entbudgetieren. Dann hätte sich nämlich auch der schwerwiegende Eingriff in die ärztliche Selbstverwaltung, in die Vertragshoheit und in den ärztlichen Alltag durch die Erhöhung der Sprechzeiten von 20 auf 25 Stunden vermeiden lassen“, so Dr. Heinrich.
Entscheidend werde aber sein, wie konsequent und verpflichtend das Gesetz im Hinblick auf die Finanzierung formuliert ist. „Die Krankenkassen müssen dem politischen Willen folgen und dafür auch das erforderliche Geld zur Verfügung stellen. Denn zu oft haben sich die Kassen in der Vergangenheit aus ihrer Verpflichtung herausgemogelt, die Ärzte in den Verhandlungsrunden überstimmt und mit der Stimme des Schlichters mit Brosamen abgespeist. Das darf diesmal nicht passieren, wenn der Bundesgesundheitsminister Erfolg haben will“, verdeutlicht Dr. Heinrich.
„Sollten sich die Krankenkassen mit ihrer jetzt schon deutlich werdenden Totalverweigerung durchsetzen oder durch die Hintertüre eine windige Querfinanzierung erreichen, bliebe am Ende nur die Mehrarbeit ohne zusätzliche Vergütung und ohne die längst überfällige Entbudgetierung von Grundleistungen. Damit aber wäre das Vertrauen und der Wille zur Mitwirkung der Ärzteschaft endgültig verloren“, hebt der NAV-Virchow-Bund-Vorsitzende hervor.
Die durch die teilweise Entbudgetierung in Aussicht gestellten finanziellen Anreize führten aber nicht – wie oft fälschlicherweise dargestellt – zu zusätzlichen Leistungen, es ist stattdessen die vollständige Bezahlung der im EBM festgelegten und mit den Krankenkassen eigentlich konsentierten Preise, so der NAV-Virchow-Bund. „Es ist letztlich ein Irrwitz, dass die Kassen über die Budgetierung an einer Leistungsbegrenzung festhalten und auf der anderen Seite über zu wenig Leistung der Ärzte klagen. Daher wäre es nur logisch, die Budgetierung vollständig aufzuheben“, fordert der Bundesvorsitzende.
Weiterhin positiv aus Sicht des Verbandes zu bewerten sei, „dass der Bundesgesundheitsminister erkennt, dass Terminprobleme bei Rheumatologen, Psychiatern, Neurologen und Kinderärzten aufgrund zu geringer Arztzahlen dieser Fachgruppen bestehen, und nicht, weil Ärzte zu wenig arbeiten“, stellt Dr. Heinrich fest. Die im Referentenentwurf geplante Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für diese Fachgruppen sei aber gleichwohl problematisch, da die Budgetierung nicht grundsätzlich aufgehoben wurde. „Bedarfsplanung und Budgetierung sind seit ihrer Einführung Anfang der 90er Jahre sich einander bedingende Zwillinge. Bei fortgesetzter Budgetierung werden die Budgets durch liberalisierte Zulassungsregeln und Zuwachs in den Fachgruppen weiter reduziert. Hier muss im Gesetz dringend nachgebessert werden und die Krankenkassen müssen die zusätzlich ins System kommenden Ärzte auch finanzieren“, so Dr. Heinrich.