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Trotz Parodontitis kein Leistungsanspruch auf PZR neben dem Entfernen harter Zahnbeläge

Bild: shutterstock / sebra

Ein Patient (Kläger) ließ bei seinem Zahnarzt eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen, für die ihm am selben Tag 95 Euro in Rechnung gestellt wurden. Nachdem er diese Rechnung selbst bezahlt hatte, beantragte er bei seiner Krankenversicherung (Beklagter) die Erstattung dieser Kosten. Die Versicherung lehnte das ab.

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