Trotz Corona: Zähneputzen in der Kita bleibt unverzichtbar
Diese Bedenken sind jedoch nicht gerechtfertigt, betont Dr. Nicole Primas, Referentin fü̈r präventive Zahnheilkunde im Vorstand der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt. Denn einerseits gebe es keine Hinweise auf ein erhöhtes Infektionsrisiko infolge des Putzens. Im Gegenteil, das Zähneputzen stärkt die Immunkompetenz und kann so helfen, eine Virusinfektion zu vermeiden oder ihren Verlauf abzumildern. „Außerdem ist zur Förderung der (Mund-)Gesundheit im Kindesalter eine effektive Zahnreinigung unumgänglich. Bereits im Kleinkindalter sollte ergänzend zur häuslichen Zahnpflege durch die Eltern ein Zahnputztraining in der Kita erfolgen. Neben der Zahnreinigung erlernen die Kinder dabei zahlreiche, wichtige Fähigkeiten – Feinmotorik, Koordination, Körpergefühl, Toleranz, Ordnung, Konzentration, Rücksicht und noch viele weitere“, erklärt die Magdeburger Zahnärztin.
Behandlungsbedürftige Zähne bei vielen Kita-Kindern
Dazu kommt, dass fast ein Viertel der Kita-Kinder zwischen 3 und 6 Jahren in Sachsen-Anhalt Zahlen des Landesamtes für Verbraucherschutz zufolge behandlungsbedürftige Zähne hat. Einer DAJ-Studie zufolge hatten 2017 nur 44 Prozent und damit nicht einmal jeder zweite 6- bis 7-Jährige naturgesunde Zähne. Damit ist Sachsen-Anhalt bundesweites Schlusslicht und weit vom 2004 formulierten Ziel der Weltgesundheitsorganisation WHO entfernt, das für dieses Jahr 80 Prozent kariesfreie Gebisse in dieser Altersgruppe anpeilte. Da Kinder erst ungefähr ab dem 8. Lebensjahr effektiv selbst die Zähne putzen können und nicht alle Eltern gleichermaßen auf die Mundhygiene ihrer Kinder achten, kommt dem Zähneputzen in der Kita umso größere Bedeutung bei, so Dr. Primas. Sie fordert die Kitas im Land deshalb auf, im Interesse ihrer Schützlinge die gute Arbeit fortzusetzen. Zahnbürsten und Zahnpasta gibt es kostenfrei beim Öffentlichen Gesundheitsdienst des jeweiligen Landkreises. Die dortigen Zahnärzte beraten außerdem gerne zum Infektionsrisiko beim Zähneputzen.
Die Empfehlung wurde in den Ergänzungen zum Rahmenhygieneplan gem. § 36 Infektionsschutzgesetz für Kindereinrichtungen, S. 5 ausgesprochen.