Treffpunkt Implantologie auf der IDS 2021
uf der 39. IDS stellt der BDIZ EDI seine Big Points vor: Unterstützung bei Recht und Abrechnung, Patienteninformation, das Nachwuchsprogramm „We-want-you“ und natürlich neue Leitfäden für die implantologisch tätigen Zahnärzte/innen.
Rechtzeitig zur IDS hat der BDIZ EDI seinen neuen Praxisleitfaden fertiggestellt: „Update Keramik in der Implantologie“ aktualisiert das Konsensuspapier aus dem Jahr 2007 und bezieht neben Abutments und Suprakonstruktionen die ein- und zweiteiligen Keramikimplantate ein. Das Papier der Europäischen Konsensuskonferenz (EuCC) unter Federführung des BDIZ EDI gibt es sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zum Mitnehmen am Stand.
Mit dabei ist wieder die beliebte BDIZ EDI-Tabelle, die BEMA mit GOZ und GOÄ vergleicht und auch den Zeitfaktor zur Dauer der Behandlung einbezieht. Sie beinhaltet alle zahnärztlichen Leistungen – nicht nur die implantologischen.
Aktuell sicher hilfreich sind die Vorlagen zur EU-Medizinprodukteverordnung MDR, die der BDIZ EDI im Mitgliederbereich zur Verfügung stellt. Seit 2017 beschäftigt sich der Verband intensiv mit der EU-Verordnung, die am 26. Mai 2021 nach einem Jahr Aufschub in Kraft getreten ist und auch die Zahnarztpraxis (be)trifft.
Seit Pandemiebeginn bietet der BDIZ EDI Online-Seminare an, die das gesamte Spektrum seiner Arbeit als Berufsverband für implantologisch tätige Zahnärzte abdeckt: hochwertige zahnärztliche Fortbildung, Seminare zu Abrechnungs- und Rechtsfragen und unternehmensstrategische Aspekte. Über 40 Webinare mit 5.400 Teilnehmer*innen haben seit April 2020 online stattgefunden. Das Programm „Der BDIZ EDI informiert 2021“ ist am Stand erhältlich. Hier gibt es auch Hinweise, wie und wo die Seminare als „Wiederholung“ zu sehen sind. Natürlich plant der BDIZ EDI wieder Präsenzveranstaltungen. Aktuell steht das 17. Experten Symposium im Februar 2022 in Köln auf dem Programm.
Alle Ratgeber und Informationsblätter sind kostenfrei am Stand erhältlich – solange der Vorrat reicht: Halle 11.2, Gang O, Stand 61, gegenüber der Bundeszahnärztekammer.