Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen bekommen in ausgewählten Fällen noch bis Ende 2020 die Anschluss- und Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur (TI) über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erstattet. Seit Jahresbeginn war die Finanzierung unklar.