Tag der Zahngesundheit: Mundgesundheit bei Menschen mit Unterstützungsbedarf unterdurchschnittlich
„Werden Patienten, die vormals einen recht guten Mundgesundheitsstatus hatten, pflegebedürftig, gibt es einen regelrechten Einbruch der Mundgesundheit“, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Auch sind etliche Regelungen der ambulanten Betreuung nicht auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ausgerichtet.“
Seit Juli 2018 hat sich die zahnmedizinische Versorgung verbessert, denn die gesetzlichen Krankenkassen bieten für Anspruchsberechtigte endlich lange geforderte Präventions- und Therapieleistungen an. Dies ist ein großer Fortschritt, reicht aber noch nicht aus. Vor allem bei Menschen mit Behinderung sind spezifische Leistungen und Sonderregelungen zum Erreichen einer gleichwertigen Zahn- und Mundgesundheit notwendig, um dem Präventionsmanagement nach §22a zu folgen.