Studie zum Arbeitserleben in Zahnarztpraxen
Informationen der EUF zum Hintergrund:
"Mit der im November 2016 in Kraft getretenen Modifikation der QM-Richtlinie wurden u.a. auch regelmäßige und möglichst anonyme Mitarbeiterbefragungen für Zahnarztpraxen verpflichtend. Diese können Praxisinhabern wertvolle Informationen liefern. Der Grad der Mitarbeiterzufriedenheit ist beispielsweise ein Indikator dafür, wie stark die Bindung der Mitarbeiter/innen an die Praxis ist. Je zufriedener ein/e Mitarbeiter/in ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er/sie der Praxis auch in Zukunft treu bleibt. Darüber hinaus spiegelt sich ein hoher Grad an Mitarbeiterzufriedenheit auch im Praxisklima wider, das auch die Patienten wahrnehmen. In einem angenehmen Klima fühlen sich Patienten deutlich wohler und kommen gerne wieder in die Praxis.
Umgekehrt weist ein niedriger Grad an Zufriedenheit darauf hin, dass Dinge im Argen liegen. Häufig sind das fehlende Strukturen, unklare Rollenverständnisse und Zuständigkeiten, die Wahrnehmung fehlender Wertschätzung oder anderes mehr. Und auch das schlägt sich letztlich im Betriebsklima nieder mit den entsprechenden negativen Konsequenzen auf die Wahrnehmung bei den Patienten. Hinzu kommt, dass ein niedriger Zufriedenheitsgrad häufig mit hohen Krankenständen, schlechten Arbeitsleistungen und hoher Mitarbeiterfluktuation korreliert, was letztlich das Praxisergebnis massiv belastet.
Insofern liefert die QM-Mitarbeiterbefragung wertvolle Informationen, die zur Praxis(nach)steuerung genutzt werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Instrument auch von den Mitarbeitern/innen ernst genommen wird. Und das wird nur der Fall sein, wenn sie spüren, dass die Mitarbeiterbefragung auch tatsächlich Veränderungen initiiert, was von den Mitarbeitern/innen als Wertschätzung ihrer Meinung wahrgenommen wird. Dies fördert ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mitarbeitern und Praxisleitung und fördert dadurch die Zusammenarbeit. Eine konsequenzlose Mitarbeiterbefragung wird dagegen als überflüssig angesehen, zukünftig kaum auf Akzeptanz treffen und damit vermutlich an Aussagekraft verlieren.
Durch Wiederholung der Mitarbeiterbefragung können später Veränderungen in der Wahrnehmung der Mitarbeiter/innen sichtbar gemacht werden. Auch kann die Wirksamkeit von aufgrund der letzten Mitarbeiterbefragung initiierten Maßnahmen gemessen werden.
Fazit: Mitarbeiterbefragung sind ein wertvolles Instrument, wenn Sie konsequent zur Optimierung genutzt werden und die Mitarbeiter/innen Gehör finden.
Aktuell führt die Europa-Universität Flensburg eine Studie zum Arbeitserleben in Zahnarztpraxen (z.B. wahrgenommene/r Handlungsspielraum, Zeitdruck, Personalsituation, Arbeitszufriedenheit, Vertrauen in die Kollegen und die Praxisleitung) in Zeiten sich verändernder Arbeitsbedingungen durch und sucht dafür Studienteilnehmer. Teilnehmen können Praxisinhaber/innen aller Fachrichtungen und Praxisformen sowie deren Teams. Selbstverständlich ist die Befragung anonym und die Angaben werden streng vertraulich behandelt. Es haben ausschließlich die Mitarbeiter/innen der Europa-Universität Flensburg, die an diesem Forschungsprojekt arbeiten, Zugang zu den erhobenen Daten.
Praxen mit mehr als 5 Mitarbeiter/innen erhalten auf Wunsch eine praxisindividuelle Auswertung und können so die QM-Auflage der Mitarbeiterbefragung erfüllen. Dabei werden selbstverständlich keine persönlichen Angaben wie Alter, Geschlecht, Dauer der Beschäftigung in der Praxis, Beschäftigungsstatus usw. weitergegeben.
Kontakt für Fragen oder Anmerkungen: Dr. Tabea Scheel (Tabea.Scheel@uni-flensburg.de) oder Dr. Susanne Woitzik (swoitzik@za-eg.de)"