Stillstand seit 1955: Anpassung der zahnärztlichen Approbationsordnung wird hinausgezögert
„1955 war der Praxisalltag noch ein ganz anderer. Zwischen der Zahnmedizin heute und damals liegen Welten. Die Hochschulen brauchen aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Studierenden auf gesicherter Grundlage auf die neuen Herausforderungen vorbereiten zu können“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Nur mit Goodwill kommt hier niemand weiter. Es bedarf auch der notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen für die Hochschulen. Die Verbesserung der Bildung ist ein zentraler Politikansatz. Über 60 Jahre alte Verordnungen widersprechen diesem. Im Interesse aller Patienten und der nachwachsenden Zahnärztegeneration fordern wir die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf, die ständigen Verzögerungen zu beenden.“
„Junge Zahnärzte benötigen wegen der steigenden wissenschaftlichen Anforderungen eine Approbationsordnung, die diesen Anforderungen gerecht wird“, erklärt Maximilian Voß, 1. Vorsitzender des Bundesverbands der Zahnmedizinstudenten in Deutschland. „Es gibt so viele Veränderungen seit der alten Verordnung von 1955. Die Politik ist in der Pflicht, die Ausbildungsbedingungen nach 60 Jahren Stillstand endlich anzupassen.“
Hintergrund:
Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie ist inzwischen über 60 Jahre alt. Im vergleichbaren Zeitraum hat die ärztliche Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren, wodurch zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten.
Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat nach jahrelangen Gesprächen mit der Zahnmedizin am 02. August 2017 einen Kabinettsentwurf zur „Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung“ vorgelegt. Diese muss nun vom Bundesrat befürwortet werden.