Steigender Punktwert für Zahnersatz und Kronen
Demnach werden die Honorare der etwa 50.000 Vertragszahnärzte in Deutschland für Zahnersatzleistungen in der genannten Höhe steigen. Der bundesweit geltende Punktwert erhöht sich demzufolge auf dann künftig 0,9576 Euro. Dieser Punktwert wird bei allen Heil- und Kostenplänen angesetzt, die ab dem 1. Januar 2020 ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage sind die Regelungen in § 57 Abs. 1 SGB V. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Festzuschussbeträge im Bundesanzeiger in den kommenden Wochen, spätestens bis zum 1. Januar veröffentlicht werden. Laufende oder noch bevorstehende Punktwert-Verhandlungen von KZVen und Krankenkassen auf Landesebene sind von dem Ergebnis auf Bundesebene nicht berührt.
Kürzlich hatten auch der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der GKV-Spitzenverband ihre Verhandlungen über die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise bei zahntechnischen Leistungen in der Regelversorgung beim Zahnersatz abgeschlossen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass die Festzuschüsse insgesamt mit Wirkung ab dem 01.01.2020 angepasst werden können und unterjährig zusätzliche Änderungen insoweit nicht erfolgen müssen.
Hintergrund Festzuschüsse und das TSVG
Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten haben bei Zahnersatz seit dem Jahr 2005 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Diese umfassen nach dem Willen des Gesetzgebers derzeit 50 Prozent des Betrags, der für die entsprechende, durchschnittliche Regelversorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt ist. Im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetzes wird dieser Anteil zum 1. Oktober 2020 auf dann 60 Prozent erhöht. Im Zuge dessen steigen auch die Boni, die Versicherte erhalten, die mit ihrem Bonusheft eine regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, von 60 Prozent beziehungsweise 65 Prozent auf 70 Prozent beziehungsweise 75 Prozent.
Weitere Informationen zum Thema Zahnersatz können auf einer speziellen Website der KZBV abgerufen werden: www.informationen-zum-zahnersatz.de