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Statistiken zu vermuteten Behandlungsfehlern veröffentlicht

Bild: Bigstockphoto / REDPIXEL.PL

Unabhängige Patientenberatung Deutschland hält einheitliche Erfassung der Daten für notwendig

| Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat heute seine Begutachtungsstatistik zu vermuteten Behandlungsfehlern in 2019 veröffentlicht. Hierbei fallen Abweichungen in der Erfassung der Zahlen zu den ebenfalls im Juni veröffentlichten Daten der Schlichtungsstellen durch die Bundesärztekammer auf. Dies zeigt erneut, was in den vergangenen Jahren wiederholt kritisiert wurde: Verschiedene Stellen erheben andere Zahlen nach unterschiedlichen Kriterien. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) weist darauf hin, dass eine Zusammenführung der Daten statt einer uneinheitlichen, dezentralen und unvollständigen Erfassung notwendig ist, um hier auch Ableitungen zur Vermeidung zukünftiger Fehler zu treffen.

Viele Behandlungsfehler bleiben unentdeckt

Im Jahr 2019 erstellte der MDK 14.553 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern, während die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 6.412 vermutete Behandlungsfehler bewerteten. „Viele Fälle von vermuteten Behandlungsfehlern bleiben zudem unentdeckt oder werden nicht verfolgt“, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD. „Der Patient als Laie kann eine unerwünschte Folge oft nicht von einem Fehler unterscheiden. Zudem zeigen auch unsere Beratungen, dass viele Ratsuchende gar nicht wissen, wie sie bei einem vermuteten Behandlungsfehler vorgehen können. Oft berichten sie, dass sie sich in einer Situation befinden, in der ihre Kräfte gerade für ihre Genesung gebraucht werden.“

Zentrales Melderegister für mehr Transparenz gefordert

Die veröffentlichten Zahlen vom Medizinischen Dienst und der Schlichtungsstellen lassen sich nicht ohne Weiteres vergleichen. So differenziert die Statistik des MDK deutlich mehr Fachgebiete (wie beispielsweise Zahnmedizin) und enthält zusätzliche Auswertungen etwa nach Alter und Geschlecht der Patienten, während die Ärztekammer zwar weniger Fachgebiete aufschlüsselt, diese dafür aber nach niedergelassenem Bereich und Krankenhausbereich aufteilt. Ein direkter Vergleich der Zahlen ist somit schwer möglich. Zudem bleibt unbekannt, ob und in welcher Höhe hier im Anschluss die Haftpflichtversicherungen Entschädigungen gezahlt haben. Bereits mehrfach hatte es in der Vergangenheit Forderungen nach einem zentralen und einheitlichen Behandlungsfehlerregister gegeben. So hat sich der MDK selbst Ende 2019 wiederholt für ein zentrales Register ausgesprochen, in dem alle durch Gutachten bestätigten oder beispielsweise von Haftpflichtversicherungen anerkannten Fehler erfasst werden. „Diese Idee können wir nur begrüßen“, betont Krumwiede.

Offenerer Umgang mit Behandlungsfehlern wünschenswert

Die UPD beriet im vergangenen Jahr 6.154 Mal zu vermuteten Behandlungsfehlern. „Dabei handelt es sich um eine hohe Anzahl an Beratungsanfragen. Ratsuchende wissen sich oft schon gleich zu Beginn, wenn Sie nur einen losen Verdacht haben, nicht zu helfen“, bekräftigt Heike Morris, juristische Leitung der UPD. Probleme von Ratsuchenden zeigen sich dabei auch immer wieder im Zusammenhang damit, dass Ärzte von sich aus oft das Gespräch nicht suchen, selbst wenn ein Behandlungsfehler naheliegt. Dabei wünschen sich viele Ratsuchende oft zunächst nur ein Gespräch und eine Aufklärung darüber, was bei ihrer Behandlung schiefgelaufen ist.

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