Der EuGH hat inzwischen die Vorlagefragen des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Verantwortlichkeit für den Datenschutz auf Facebook-Fanseiten entschieden (Urt. v. 05.06.2018, Az.: C-210/16; vgl. zum Plädoyer lennmed.de Newsletter 06-2017). Die Entscheidung hat auch Relevanz für Arzt- und Zahnarztpraxen, die auf Facebook oder bei sonstigen Anbietern aktiv sind.