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Schutz der Praxis-IT vor Hackerangriffen

Bild: Pixabay / Pete Linforth

Unterstützung für Ärzte und Zahnärzte bei der Umsetzung der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie

| Cyberkriminalität kann jede Praxis treffen – auch und gerade in Krisenzeiten. Oftmals sind die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen in niedergelassenen Arztpraxen jedoch nicht oder unzureichend getroffen worden. Um dies zu ändern, legt die neue IT-Sicherheitsrichtlinie (gemäß §75b SGB V) fest, wie IT-Sicherheit in vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Praxen zukünftig gewährleistet werden soll. Damit Ärzte bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen nicht allein gelassen werden, bietet CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) mit den TELEMED Protect-Paketen individuell auf den Praxisalltag zugeschnittene Lösungen zum Schutz der Praxis-IT.

Die allgemeine Verunsicherung wird ausgenutzt, um beispielsweise gefälschte Informationen per E-Mail mit schädlichen Anhängen zu versenden. Die auf diese Weise eingeschleuste Schadsoftware kann ganze IT-Infrastrukturen lahmlegen. Oftmals werden durch Angreifer wichtige Daten verschlüsselt, um sie dann nur gegen die Zahlung eines Lösegeldes wieder freizugeben. Immer mehr Hackerangriffe dieser Art richten sich mittlerweile auch gegen medizinische Einrichtungen. Gerade kleine Arzt- und Zahnarztpraxen sind oft nur unzureichend geschützt und gelten dadurch als leichtes Ziel für Cyberkriminelle. Die Folgen sind meist Praxisstillstand, Wiederherstellungskosten sowie Verdienstausfall. Werden Patientendaten nicht nur verschlüsselt, sondern auch entwendet, drohen zusätzlich Imageschäden, Schadensersatzansprüche und hohe Bußgelder.

Um Praxis- und Patientendaten vor diesen Bedrohungen zukünftig besser zu schützen, haben Bundestag und Bundesrat im Digitale-Versorgung-Gesetz die Grundlage für eine neue IT-Sicherheitsrichtlinie geschaffen. Gemäß § 75b Abs 1 SGB V werden Praxen dazu verpflichtet, die IT-Sicherheit innerhalb ihrer Praxis zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Verhinderung unbefugter Zugriffe oder Cyberangriffe auf Praxisrechner und Speichermedien. Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte wird die genaue Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen durch die von der KBV bzw. KZBV aktuell beschlossenen und in Kraft getretenen IT-Sicherheitsrichtlinien vorgegeben. Mit den TELEMED Protect-Paketen Silber, Gold und Platin unterstützt CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) Ärzte und Zahnärzte bei der Umsetzung dieser neuen Richtlinie.

„Um die neuen IT-Sicherheitsvorgaben umzusetzen, müssen Ärzte keine Computerspezialisten sein“, erklärt Dr. Tino Großmann, Senior Vice President Connectivity bei CGM. „Diese Aufgabe übernehmen unsere Servicepartner und Mitarbeiter. Wir unterstützen Ärzte dabei, die neuen gesetzlichen Anforderungen so einfach, zeitsparend und preiswert wie möglich zu erfüllen. Durch den Alles-aus-einer-Hand-Ansatz bieten wir Ärzten und Zahnärzten einen Rundumschutz für ihre Praxis-IT. Vom Arzt- bzw. Zahnarztinformationssystem bis hin zum TI-Anschluss decken die TELEMED Protect-Pakete alle notwendigen Bereiche ab, um den gesetzlichen Anforderungen umfassend Folge zu leisten.“

Gemeinsam für mehr IT-Sicherheit im deutschen Gesundheitswesen. Das ist auch das Ziel hinter der Sicherheitskampagne #fightcybercrime von CGM. Neben weiteren Informationen zu den TELEMED Protect-Paketen stehen unter www.fightcybercrime.de aktuelle Informationen zur Bedrohung durch Cyberkriminalität zur Verfügung.

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