Für viele Zahnärzte kommt direkt nach der Vorbereitungsassistenz noch keine Praxisgründung infrage. Wer ein Arbeitsverhältnis als freiberuflicher Zahnarzt eingeht, muss allerdings aufpassen, dass er nicht in die Scheinselbstständigkeit gerät und sich damit strafbar macht. Hier eine Checkliste zur Überprüfung des eigenen Arbeitsverhältnisses.