Zum Inhalt springen

Sars-CoV-2/COVID-19: Risikomanagement in Zahnarztpraxen

Bild: Pixabay / iXimus

Laut Robert Koch-Institut (RKI) geht eine Gefahr der Infektionsübertragung aktuell vor allem von Personen aus, die in letzter Zeit Hochrisikogebiete bereist haben oder Kontakt zu Erkrankten hatten. Die Anamneseerhebung ist daher zur Begrenzung des Infektionsrisikos bedeutend.

Die Übertragung von Viren durch anamnestisch unauffällige, symptomlos erkrankte Patienten kann durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen verhindert werden. Die entsprechenden Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan, den Empfehlungen des RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“  (www.bzaek.de/berufsausuebung/hygiene/hygieneplan-und-leitfaden.html) und der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) (www.zaekmv.de/fileadmin/Redaktion/Downloads_BuS/Handbuch/check-arbeitsschutz-4.pdf) festgehalten.

Die Behandlung von Patienten, die Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung der unteren Atemwege zeigen, sollte auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt. Diese Patienten sind zur Diagnosesicherung und ggf. Einleitung einer Therapie an den Hausarzt zu verweisen.

Für unaufschiebbare Behandlungen gilt es gemäß BioStoffV und GefStoffV weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Events

20. Experten Symposium

Wann : 02.03.2025

41. Internationale Dental-Schau - IDS 2025

Wann : 25.03.2025 - 29.03.2025
Wo : Köln

Digitalen Dentalen Technologien

Wann : 23.05.2025 - 24.05.2025

mehr Events