Frage: Der Patient hat eine Brücke von 17–22. Zahn 17, 13, 21, 22 sind Pfeilerzähne, der Rest ist ersetzt. Die Brücke soll neu gemacht werden und über die BG abgerechnet werden, da diese durch einen Arbeitsunfall beschädigt wurde. Der Rest des OKs besteht aus 23 Krone, 24 und 25 Ankerkronen, 26 Brückenglied, Zahn 27 und 28 fehlen. Welche Festzuschüsse können angesetzt werden? Wird nach BEMA oder GOZ abgerechnet?