Falls dieses Urteil Schule macht, wird sicher der eine oder andere (Zahn)arzt aufatmen: Das Landgericht Bonn hat Anfang des Jahres einem Arzt Recht gegeben, dem die Onlineplattform jameda die Löschung seines Basisprofils verweigert hatte. In der Urteilsbegründung wurden unter anderem Intransparenz und psychologischen Zwang dieser - oft durch Dritte oder automatisiert angelegten - Profilseiten gerügt. Der Artikel auf dzw.de fasst die wichtigsten Punkte zusammen.