Private Handy-Nummer muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden
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Die Pflicht zur Herausgabe der privaten Handy-Nummer ist ein erheblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Thüringer Landesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung: