Praxisleitfaden 2021: Update Keramik in der Implantologie
Die Teilnehmer*innen aus Hochschule und Praxis diskutierten auf der Basis eines Arbeitspapiers der Universität Köln und unter Berücksichtigung des Praxisleitfadens aus dem Jahr 2007 zunächst online. Die diskussionswürdigen Punkte wurden in den nachfolgenden Wochen von Moderator Prof. Dr. Jörg Neugebauer, BDIZ EDI-Vorstandsmitglied, abgestimmt. Inhalt des Konsensuspapiers sind Abutments, Suprakonstruktionen und ein- sowie zweiteilige Implantate aus Keramik.
Aus immunologischer und biologischer Sicht stellt die EuCC fest, dass handelsübliche Titanimplantate, die entsprechend Herstellerangaben (Gebrauchsanweisung) inseriert werden, eine gute Osseointegration und Weichteil-Biokompatibilität sowie gute klinische Erfolge erzielen.
Für die einteiligen Keramikimplantate räumt die EuCC frühere Bedenken aus. So sei das Risiko von Implantatfrakturen bei den derzeit im Handel erhältlichen Implantaten gering. Eine Überlastung in der frühen Einheilphase könne durch Schienen oder durch eine provisorische Versorgung ohne funktionelle Belastung vermieden werden.
Bei den zweiteiligen Keramikimplantaten hält die EuCC fest, dass verschiedene Konstruktionen von Abutmentverbindungen zur Verfügung stehen, davon einige mit Metallkern. Das Konzept der metallfreien Implantatkonstruktionen werde indes aufgegeben. Die EuCC weist darauf hin, dass die Fixierung der Abutments ein spezielles Protokoll gemäß Herstellerangaben erfordere. Die EuCC stellt fest: „Wissenschaftliche Belege für zweiteilige Implantate sind selten.“
Bei der Ästhetik punkten laut EuCC die keramischen Abutments gegenüber den metallischen, vor allem bei Patienten mit dünnem Gewebephänotyp. Die verringerte Biofilmadhäsion im Vergleich zu Titan wird zwar, basierend auf experimentellen Studien, hervorgehoben, jedoch, so das Papier, scheint die Oberflächentopographie die primäre Determinante bei der Akkumulation von Biofilm zu sein, nicht die Wahl des Materials.
Suprakonstruktionen aus Zirkonoxid sind inzwischen gängig. Hier fordert die EuCC bei Gerüsten mit keramischen Verblendungen als Implantat-Suprakonstruktion ein spezielles Design und geschulte Behandler, um Chipping zu vermeiden. Aus Sicht der EuCC gibt es nur wenige mittel- oder langfristige Belege für die Verwendung von monolithischem Zirkonoxid.
Die Schlussfolgerung der EuCC: „Für alle Aspekte der Implantatbehandlung sind keramische Lösungen verfügbar. Der implantologisch tätige Zahnarzt/Arzt und der restaurativ tätige Zahnarzt müssen entsprechend geschult sein, um die bestmögliche Therapie für jeden Patienten sicherzustellen.“