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Praktikum: Was müssen Praxisinhaber arbeitsrechtlich beachten?

Bild: Unsplash / Icons8 team

Eine Schnupperlehre oder ein Praktikum sind eine gute Möglichkeit, einen Beruf in der Praxis kennenzulernen. Beides bietet sowohl Praktikanten als auch Zahnärzten Vorteile: Der potenzielle Auszubildende lernt den Beruf ZFA kennen und kann einschätzen, ob das Berufsbild dem persönlichen Interesse und Vermögen tatsächlich entspricht. Der Praxisinhaber kann eine erste Einschätzung über den Praktikanten und seine Befähigung gewinnen. Sein Auftreten kann auch als erster Gradmesser über die sozialen Kompetenzen herangezogen werden.

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